Background Image
Previous Page  15 / 52 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 15 / 52 Next Page
Page Background

SCHWERIN |

CITY NEWS

PISTE.DE

015

mit 6% p.a.

Zinsen*

* 6% p.a. bis 250 Euro; 1% p.a. 250,01 Euro bis 500 Euro; 0,25% p.a. 500,01 Euro bis 2.500 Euro; 0% ab 2.500,01 Euro

VR-MeinKonto, das Konto für Jugendliche und junge Erwachsene von 12 bis 25 Jahren

mit attraktiver Verzinsung und vielen Mehrwerten. Lassen Sie sich von uns beraten.

(0385) 54 90-490

www.vr-bank.de

sowie Tätigkeiten mit giftigen, ätzenden,

reizenden Stoffen und Krankheitserregern.

Verboten sind ebenfalls Akkordarbeit und

Beschäftigung, bei der ein höheres Entgelt

durch ein gesteigertes Arbeitstempo ver-

dient werden kann. Verboten sind z.B.

Tätigkeiten an Säge-, Hobel-, Fräs-, Span-

schneidemaschinen oder Schweißarbeiten.

ARBEITSZEIT, GELD/ABGABEN,

VERSICHERUNG

Die Arbeitszeiten sind genau festgelegt: Ab

16 Jahren dürfen Schüler/innen sowie Stu-

dierende maximal acht Stunden (ohne

Pausen gerechnet) pro Tag arbeiten.

Allerdings muss die Arbeitszeit zwischen

6.00 Uhr und 20.00 Uhr liegen. Bitte be-

achten: Zwischen den Arbeitstagen müs-

sen immer zwölf Stunden Pause sein

(Ausnahmen nur in der Gastronomie). Ins-

gesamt dürfen höchstens 40 Stunden in

einer Woche gearbeitet werden. Und: der

Ferienjob muss auf vier Wochen (20 Ar-

beitstage) begrenzt bleiben. Erst ab dem

18. Lebensjahr sind für Schüler bis 50

Tage pro Jahr als Job erlaubt. Wie viel

Geld verdient werden darf: Für Schüler-

jobs werden meist nicht mehr als 400 Euro

gezahlt. Das sind Beträge, bei denen man

sich keine Gedanken machen muss. Zur

letzten Absicherung hier jedoch die Freibe-

träge für Einkommenssteuer, Kindergeld

und Bafög: - Bei der Einkommensteuer

liegt die Freigrenze bei 7664 Euro pro Jahr.

Eine Einkommensgrenze zum Erhalt des Kin-

dergeldes gibt es nur noch in speziellen Fäl-

len. Die generelle Einkommensgrenze ist zum

01.01.2012 weggefallen. Studenten, die

Bafög beziehen, dürfen bis zu 4800 Euro pro

Jahr verdienen, damit ihr Anspruch bestehen

bleibt.

Keine Sozialabgaben fällig: Wer maximal 50

Tage im Jahr in den Ferien arbeitet, muss kei-

nen Beitrag zur Sozialversicherung zahlen.

Versichert sein im Ferienjob: Schüler/innen

und Studenten/innen sind in den Ferienjobs

gesetzlich unfallversichert. Und zwar während

der Arbeitszeit und auf dem Hin- und Rück-

weg. Die Kosten der Versicherung muss der

Arbeitgeber zahlen. Aber Achtung! Wer einen

Job bei Privatpersonen annimmt, sollte den

Arbeitgeber darauf hinweisen. Da wird der

Versicherungsschutz mitunter vergessen. Feri-

enjob als Pluspunkt in Bewerbungen: Mit

einem Ferienjob lässt sich nicht nur das Ta-

schengeld spürbar aufbessern. Darüber hi-

naus ist es auch eine prima Einstimmung auf

die spätere Arbeitswelt. Pünktlichkeit, Diszip-

lin, Fleiß, Eigeninitiative, Motivation, Engage-

ment – ein Ferienjob ist eine gute Probe für

die Zukunft. Und das sehen auch spätere Aus-

bilder bzw. Arbeitgeber so. Ferienjobs sind

daher eine überzeugende Empfehlung in spä-

teren Bewerbungen.