Piste Schwerin 07/2019

BERUF & ZUKUNFT Was gilt für volljährige Ferienjobber/innen? Für Schüler/innen und Studenten/innen, die dass 18. Lebensjahr er- reicht haben, gelten die normalen, gesetzlichen Regelungen wie für Er- wachsene. Welche Ferienjobs dürfen Schüler/innen nicht machen? Im Wesentlichen sind diese Jobs, die einhergehen mit starker Hitze, Kälte, Nässe und gesundheitsschädlichen Einwirkungen von Lärm, Strahlen und Erschütterungen sowie Tätigkeiten mit giftigen, ätzenden, reizenden Stoffen und Krankheitserregern. Verboten sind ebenfalls Ak- kordarbeit und Beschäftigung, bei der ein höheres Entgelt durch ein gesteigertes Arbeitstempo verdient werden kann. Verboten sind z.B. Tä- tigkeiten an Säge-, Hobel-, Fräs-, Spanschneidemaschinen oder Schweißarbeiten. Was gilt denn für die Arbeitszeiten? Sie sind genau festgelegt: Ab 16 Jahren dürfen Schüler/innen sowie Studierende maximal acht Stunden (ohne Pausen gerechnet) pro Tag arbeiten. Allerdings muss die Arbeitszeit zwischen 6.00 Uhr und 20.00 Uhr liegen. Und! Zwischen den Arbeitstagen müssen immer zwölf Stun- den Pause sein (Ausnahmen nur in der Gastronomie). Insgesamt dür- fen höchstens 40 Stunden in einer Woche gearbeitet werden. Und: der Ferienjob muss auf vier Wochen (20 Arbeitstage) begrenzt bleiben. Erst ab dem 18. Lebensjahr sind für Schüler bis 50 Tage pro Jahr als Job erlaubt. Wie viel Geld darf ich als Ferienjobber/in verdienen? Für Schülerjobs werden meist nicht mehr als 400 Euro gezahlt. Das sind Beträge, bei denen man sich keine Gedanken machen muss. Zur letzten Absicherung hier jedoch die Freibeträge für Einkommenssteuer, Kindergeld und Bafög: Bei der Einkommensteuer liegt die Freigrenze bei 7.664 Euro pro Jahr. Eine Einkommensgrenze zum Erhalt des Kin- dergeldes gibt es nur noch in speziellen Fällen. Die generelle Einkom- mensgrenze ist seit 01.01.2012 weggefallen. Studenten, die Bafög beziehen, dürfen bis zu 4.800 Euro pro Jahr verdienen, damit ihr An- spruch bestehen bleibt. Kinder von Hartz-IV-Beziehern dürfen nicht län- ger als vier Wochen jobben und maximal 1.200 Euro verdienen, ohne dass es zur Leistungskürzung kommt. Werden denn Sozialabgaben fällig? Wer maximal 50 Tage im Jahr in den Ferien arbeitet, muss keinen Bei- trag zur Sozialversicherung zahlen. Wie bin ich als Ferienjobber/in versichert? Schüler/innen und Studenten/innen sind in den Ferienjobs gesetzlich unfallversichert. Und zwar während der Arbeitszeit und auf dem Hin- und Rückweg. Die Kosten der Versicherung muss der Arbeitgeber zah- len. Aber Achtung! Wer einen Job bei Privatpersonen annimmt, sollte den Arbeitgeber darauf hinweisen. Da wird der Versicherungsschutz mitunter vergessen. Was bringt mir ein Ferienjob über das Geld hinaus? Pluspunkte in der Bewerbung. Denn ein Ferienjob ist eine prima Ein- stimmung auf die spätere Arbeitswelt. Pünktlichkeit, Disziplin, Fleiß, Ei- geninitiative, Motivation, Engagement – ein Ferienjob ist eine gute Probe für die Zukunft. Das sehen auch spätere Ausbilder bzw. Arbeit- geber so. Steig eEin! Zum 1. September suchen die THW-Ortsver- bände in Mecklenburg-Vor- pommern neue ehrenamtliche Helfer/-innen, die gemeinsam die THW-Grundausbildung beginnen möchten. Mitma- chen kann, wer sich ehren- amtlich in der Katastrophen- hilfe engagieren und eine/r von Deutschlandweit ca. 80.000 ehrenamtlichen Hel- fer/-innen werden möchte. Helfende Hände werden bei- spielsweise bei Einsätzen, in der Jugendarbeit, Verwaltung oder Küche benötigt. An meh- reren Abenden lernt ihr die Aufgaben des THW ken- nen und dürft selber erste Er- fahrungen mit der Technik sammeln. Interesse? Dann in- formiert euch auf www.thw-mv.de RAUS AUS DEM ALLTAG, REIN INS THW! Foto: THW PISTE.DE 017

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