Piste Schwerin 07/2019

016 PISTE.DE BERUF & ZUKUNFT Wie finde ich einen Ferienjob für mich? Vor allem Schülerjobs lassen sich häufig über den Freundes- und Be- kanntenkreis (der Eltern) organisieren. Also einfach mal rumfragen. Oder gezielt nach Aushängen (z. B. Supermarkt, Jugendzentrum) schauen. Dort wird oft nach Interessenten für Ferienjobs gesucht. Und man kann auch selbst mit kleinen „Steckbriefen“ für sich als Ferien- jobber Werbung machen. Ganz Mutige fragen auch direkt bei regio- nalen Betrieben, in Geschäften und bei der JOB-Vermittlung der Arbeitsagentur nach. Gute Suchmöglichkeiten bietet auch das Internet: Unter www.jobboerse.arbeitsagentur.de bietet die Arbeitsagentur Hilfe an. Dazu einfach Suchbegriffe wie „Schüler“, „Ferienjob“ oder „Stu- dentische Hilfskraft“ eingeben. Auch über eine erweiterte Suche im In- ternet sind Ferienjobs zu bekommen. Unter www.studentjob.de, www.ferienjobs4you.de oder www.schuelerjobs.de gibt es bundesweite Angebote für Schüler/innen und Studierende sowohl Ferienjobs als auch Praktikumsplätze während der Ferienzeit. Die Vermittlung ist kos- tenlos. Unter www.gelegenheitsjobs.de bieten Firmen bundesweit Feri- enjobs für Studenten und Schüler an. Meist allerdings nur für Bewerber ab 18 Jahre. Die Angebote sind nach Postleitzahlen geordnet. Darf ich die gesamten (Semester-)Ferien über arbeiten? Nein, denn Schulferien oder vorlesungsfreie Wochen an Unis und Fachhochschulen sind der Urlaub für Schüler/innen bzw. Studierende. Sie sollen sich in dieser Zeit von ihrem anstrengenden Job – nämlich dem Lernen – erholen. Also mindestens drei Wochen auch wirklich frei machen. Den Ferienjob auf die gesamte freie Zeit auszudehnen ist oh- nehin nicht erlaubt. Wie alt muss ich für einen Ferienjob sein? Mindestens 13 Jahre. Aber mit erst 13 oder 14 dürfen nur kleine Feri- enjobs und auch nur mit Einwilligung der Eltern angenommen werden. Der Job darf auch nur maximal zwei Stunden pro Tag in Anspruch neh- men. In diesem Alter dürfen Jugendliche nur in bestimmten Bereichen unter altersgerechten Bedingungen arbeiten. Das sind beispielsweise Jobs wie Einkaufshilfe für Senioren, Babysitten, Zeitungen/Werbung verteilen, Schüler-Nachhilfe geben oder Tiere betreuen. Und wenn ich schon 15 Jahre oder älter bin? Ab 15 Lebensjahren sind viele Jobs möglich. Mit Erreichen dieses Al- ters dürfen sich Jugendliche auch ohne ausdrückliche Einwilligung der Eltern/Erziehungsberechtigten einen Ferienjob suchen. Allerdings soll- ten die Erwachsenen über den Job informiert sein. Als Schüler unter- liegt man der so genannten Vollzeitschulpflicht. Ab 15 Jahren darf man daher an maximal 20 Ferientagen (es gilt die 5-Tage-Woche) arbeiten gehen. Wichtig: Jugendliche unter 18 dürfen nicht am Wochenende jobben. Das Arbeiten an Sonnabenden, Sonntagen sowie an Feierta- gen ist Schülern nicht gestattet. Nur für eine Arbeit in Gaststätten, Ver- kaufsstellen, Krankenhäusern, in der Landwirtschaft oder in Privathaushalten gelten Ausnahmen. JOBBEN IN DEN SOMMER- ODER SEMESTERFERIEN

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