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BERUF & ZUKUNFT

018

PISTE.DE

Die großen Ferien sind vorbei - der Ernst des Lebens

kann beginnen! Wenn du gerade in eine Ausbildung

gestartet bist, stehen viele Veränderungen auf dem

Plan. Was früher Ferien waren, heißt jetzt Urlaub.

Nicht mehr die Lehrer haben das Sagen, sondern der

neue Chef oder die Chefin. Und für viele bedeutet

der Start in die Ausbildung auch den Auszug aus dem

„Hotel Mama“. Denn nicht immer liegt der Ausbil-

dungsbetrieb direkt am Wohnort. Und bei den weiten

Entfernungen in unserem Land kommt ein tägliches

Pendeln nicht immer in Frage. Einige Ausbildungsbe-

triebe stellen ihren Azubis mittlerweile zwar extra Mit-

arbeiterunterkünfte zur Verfügung oder unterstützen

sie bei der Suche nach preiswertem Wohnraum, doch

diese Hilfen bieten noch viel zu wenig Unternehmen.

Im Großteil der Fälle bleibt den Azubis nur, sich am

Ausbildungsort selbst ein Zimmer zu suchen. Oft

reicht dann aber das Ausbildungsgeld nicht aus, den

Lebensunterhalt - samt Miete - zu bezahlen. Doof,

wenn dann eine Lehre nicht angetreten oder gar

abgebrochen werden müsste. Was aber tun, wenn die

Ausbildungsvergütung allein nicht ausreicht, um

Miete, Lebensunterhalt und Fahrkosten abzudecken?

Die Arbeitsagentur ist in diesen Fällen der richtige

Partner. Die Berufsausbildungsbeihilfe - kurz BAB

genannt - ist eine Leistung, um Jugendliche finanziell

zu unterstützen, die während einer betrieblichen Aus-

bildung nicht bei den Eltern wohnen können und

finanzielle Hilfe brauchen. Die Höhe der BAB wird für

jeden individuell errechnet und ist abhängig vom

tatsächlichen Bedarf des Azubis für Unterkunft, Fahr-

kosten usw. Bei der Berechnung wird auch deine

Ausbildungsvergütung und das Einkommen deiner

Eltern berücksichtigt. Wichtig ist, den Antrag bei der

Arbeitsagentur möglichst frühzeitig zu stellen. Denn

rückwirkend ist eine BAB-Bewilligung nur vom Beginn

des Monats an möglich, indem die Leistung beantragt

worden ist. Wer vorab schon einmal selbst prüfen

möchte, ob die Voraussetzungen für BAB vorliegen

und in welcher Höhe BAB voraussichtlich gezahlt wer-

den würde, kann im Internet den BAB-Rechner nut-

zen:

www.babrechner.arbeitsagentur.de

. Mit einem

Anruf bei der Arbeitsagentur unter 0800 - 4 5555 00

lassen sich auch die wichtigsten Voraussetzungen

schon am Telefon klären. Auf Wunsch werden auch

die notwendigen Anträge gleich zugeschickt.

Übrigens: Berufsausbildungsbeihilfe kann auch

schnell und bequem online beantragt werden - das

spart Zeit und Aufwand.

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FREIE LEHRSTELLEN

STRAßENWÄRTER/-IN

Voraussetzung: mittlere Reife

Kontakt: Agentur fu

̈

r Arbeit Schwerin

Frau Tappendorf

Tel. 0385 - 450 2161

Referenznummer:

10000-1163564895-S

GLASER/-IN

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Kontakt: Agentur fu

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r Arbeit Schwerin

Frau Wilke,

Tel. 0385 - 450 3100

Referenznummer:

10000-1156231159-S

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