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Bekanntmachung aus dem Stadthaus - Neues im Jahr 2023

Bekanntmachung aus dem Stadthaus - Neues im Jahr 2023


News vom 30.12.2022 - Stand: 30.12.2022 21:21

Was ist neu im neuen Jahr?

 

Mehr Anspruchsberechtigte durch Wohngeld Plus

Ab dem 01.01.2023 hat in Schwerin etwa die dreifache Anzahl von Haushalten mit kleinen Einkommen Anspruch auf Wohngeld. Das neue „Wohngeld Plus“ wird außerdem deutlich höher sein: Im Schnitt wird sich das Wohngeld verdoppeln. Neu ist eine Heizkostenkomponente und eine Klimakomponente im Wohngeld, die mit dafür sorgen, dass Menschen mit geringem Einkommen eine Unterstützung für die steigenden Heizkosten erhalten können.
Anspruchsberechtigte können Anträge für das ab 01.01.2023 geltende „Wohngeld Plus“ ab sofort im Bereich Wohngeld der Stadtverwaltung stellen. Antragsformulare stehen unter www.schwerin.de zur Verfügung, liegen im Foyer des Stadthauses zur Mitnahme aus oder können auch gern telefonisch angefordert werden. Die Abgabe der ausgefüllten Anträge mit Nachweisen kann sehr gern per Post an den Fachdienst Soziales, Fachgruppe Wohngeld/Bildung und Teilhabe, Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin, per  Fax unter 545-2139 oder auch per E-Mail über das Postfach wohngeld@schwerin.de erfolgen.
Trotz personeller Verstärkung rechnet die Stadtverwaltung damit, dass sich die Bearbeitungszeiten für das Wohngeld deutlich verlängern. Aktuell dauert die Bewilligung von Wohngeldanträgen 6 - 8 Wochen, wenn alle Nachweise vollständig vorliegen. Für Bestandshaushalte, die bereits vor dem 01.01.2023 Wohngeld erhalten haben, ist eine automatisierte Umstellung auf das neue Wohngeld vorgesehen. Für Haushalte, die im Zeitraum vom 01.09.2022 bis 31.12.2022 mindestens einen Monat lang Wohngeld erhalten haben, wird Anfang 2023 außerdem – ebenfalls im automatisierten Verfahren – ein zweiter Heizkostenzuschuss ausgezahlt: Einpersonenhaushalte erhalten 415 Euro, Zweipersonenhaushalte 540 Euro und Mehrpersonenhaushalte für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied 100 Euro zusätzlich.

Stadt weist Bewohnerparkzone V für Teile der Weststadt aus
Für Teile der Weststadt wird im ersten Quartal 2023 eine Bewohnerparkzone eingerichtet. Die neue Zone wird den Buchstaben V bekommen. Sie wird zunächst die Jean-Sibelius-Straße, die von-Flotow-Straße, die Südseite der Wittenburger Straße zwischen Obotritenring und Jean-Sibelius-Straße und die Westseite des Obotritenrings zwischen Wittenburger Straße und von-Flotow-Straße umfassen. Sobald die Bewohnerparkkarten für die neue Zone V im BürgerBüro beantragt werden können, erfolgt eine entsprechende Information. Der Antrag für einen Bewohnerparkausweis der Zone V kann dann natürlich auch rund um die Uhr online im Serviceportal der Stadt unter serviceportal.schwerin.de gestellt werden. Die Gebühr für die Bewohnerparkkarte liegt 2023 weiterhin bei 30,70 Euro.

Einführung des Bürgergeldes zum 01.01.2023
Alle Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II erhalten ab dem 01.01.2023 Bürgergeld.
Damit verbunden ist eine Erhöhung des Regelbedarfs für alleinstehende Erwachsene von 449 Euro auf 502 Euro. Für Partner sowie in der Bedarfsgemeinschaft lebende Kinder erhöht sich der Regelbedarf nach der entsprechenden Regelbedarfsstufe.
Während einer einjährigen Karenzzeit werden die Kosten der Unterkunft und Heizung in tatsächlicher Höhe übernommen, unabhängig von der durch die Richtlinie bestimmten Angemessenheitsgrenze.
Vermögen muss während der einjährigen Karenzzeit bis zu einem Betrag von 40.000 Euro nicht zur Bedarfsdeckung eingesetzt werden. Dieser Betrag erhöht sich für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft um 15.000 Euro. Nach Ablauf der Karenzzeit beträgt der Freibetrag für Vermögen 15.000 Euro/Person.
Bei selbstgenutztem Wohneigentum (Eigenheim oder Eigentumswohnung) erhöht sich die als angemessen gewertete Wohnfläche auf 140 qm (Eigenheim) bzw. 130 qm (Eigentumswohnung). Bei mehr als vier Haushaltsangehörigen erhöht sich die Fläche um 20 qm.
Auch im Bereich der Pflichtverletzungen bringt die Einführung des Bürgergeldes zahlreiche Änderungen. Eine Pflichtverletzung hat zunächst eine Leistungsminderung von 10% für die Dauer von einem Monat zur Folge, bei der zweiten Pflichtverletzung erfolgt eine Leistungsminderung von 20% für zwei Monate und bei der dritten von 30% für drei Monate.
Künftig werden Überzahlungen bis zu einer Höhe von 50 Euro für die gesamte Bedarfsgemeinschaft nicht mehr zurückgefordert.
Bereits seit November 2022 besteht die Möglichkeit, auch Arbeitslosengeld II online zu beantragen.

Schweriner Familien-App geht an den Start

Informationen für junge und werdende Eltern sind mit der Schweriner Familien-App auf dem Smartphone stets griffbereit: Die App entstand in Zusammenarbeit der städtischen Koordinierungsstelle Frühe Hilfen und Familienbildung des Fachdienstes Jugend mit der Fachanlaufstelle Frühe Hilfen der AWO und der Vollmer GmbH. Wissenswertes zu Schwangerschaft, Geburt und Nachbetreuung oder zu Familien- oder Beratungsangeboten wird ergänzt durch Checklisten, Notfallnummern und eine praktische Terminfunktion, die die Eltern an wichtige Termine wie die U-Untersuchungen der 0-3-Jährigen erinnert. Die Schweriner Familien-App ist im App Store und bei Google Play kostenlos erhältlich.

Ausländerbehörde vergibt Termine jetzt auch online

Die Ausländerbehörde Schwerin erweitert ihr Onlineangebot: Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit können in der Ausländerbehörde künftig online beantragt werden. Außerdem können Termine für bestimmte Leistungen der Ausländerbehörde jetzt über das Online-Terminvergabesystem der Stadtverwaltung unter www.schwerin.de/terminvergabe gebucht werden. Dazu zählen die Abholung von Aufenthaltserlaubnissen, die Verlängerung der Aussetzung der Abschiebung (Duldung), Termine zu Meldeangelegenheiten, Beratungstermine zu Einbürgerungen oder zum Staatsangehörigkeitsrecht.
Außerdem gibt es 2023 wichtige Änderungen im Aufenthaltsrecht: Mit dem neuen „Chancenaufenthaltsrecht“ verbessern sich für viele Menschen die Bleibeperspektiven nachhaltig, wenn die Betroffenen  in angemessener Zeit bestimmte Voraussetzungen wie die Passpflicht, die Deckung ihres Lebensunterhaltes aus Erwerbseinkommen und deutsche  Sprachkenntnisse erfüllen.

Uhrzeit der Geburt jetzt in der Geburtsurkunde

In der Geburtsurkunde wird künftig die Uhrzeit der Geburt angegeben. Neu im Personenstandswesen ist außerdem, dass die Religion nicht mehr in Personenstandsurkunden eingetragen wird. Außerdem wurde die Online-Beantragung von Urkunden/Registerauskünften vereinfacht. Für den Antrag braucht man jetzt kein MV-Nutzerkonto mehr, was insbesondere für auswärtige Bürgerinnen und Bürger den Zugang erleichtert, die keine weiteren Online-Dienste in Schwerin in Anspruch nehmen wollen.

 

Neue Preise für Abfallgebühren

Ab dem 1. Januar 2023 erhöhen sich die Gebühren für Hausmüll. Die Grundgebühr steigt von jährlich 49,11 Euro auf rund 60,16 Euro. Für die Restabfalltonnen werden bei wöchentlich einmaliger Leerung ab dem 1. Januar 2023 folgende Gebühren fällig:

Abfallbehälter

ab 01.01.2023

40-l-Abfallbehälter         68,42 Euro

80-l-Abfallbehälter        136,85 Euro

120-l-Abfallbehälter      205,27 Euro

240-l-Abfallbehälter     410,54 Euro

1.100-l-Abfallbehälter  1.881,63 Euro

5.000-l-Abfallbehälter  8.552,87 Euro

 

Taxigebühren steigen ab 1. Februar

Die Beförderungsentgelte für Taxis werden zum 01.02.2023 in der Landeshauptstadt angehoben. Der Kilometertarif je gefahrenen Kilometer beträgt im Tagtarif (6 bis 22 Uhr) je nach Tarifzone zwischen 3,40 € (1-2 Kilometer) und 2,10 € (ab 5 Kilometer Fahrtstrecke).

Der Kilometertarif je gefahrenen Kilometer in der Nacht (22 bis 6 Uhr) sowie an Sonn- und Feiertagen beträgt zwischen 3,70 € (1-2 Kilometer) und 2,20 € (ab 5 Kilometer Fahrtstrecke).

Wartezeiten, die durch den Fahrauftrag begründet sind, werden mit 40,00 € pro Stunde

berechnet. Für Großraumtaxen (PKW ab 6 Sitzplätze einschließlich Führerplatz) wird ein Aufschlag von einmal 7,00 € ab der Mitnahme des 5. Fahrgastes berechnet.

Für die Inanspruchnahme eines Inklusionstaxis mit zusätzlicher technischer Fahrzeugumrüstung oder personelle Besetzung werden für eine Beförderung im Rollstuhl 17,50 € und für das Umsetzen der zu befördernden Person (2 Transportpersonen erforderlich) 35,00 € Zuschlag erhoben. Die neuen Entgelte sind Bestandteil der Taxenordnung, veröffentlicht unter www.kreis-lup.de/bekanntmachungen.

 

Neue Preise für Schweriner Abwasser

Die Schweriner Abwasserentsorgung wird erstmals seit 2007 teurer: Der Eigenbetrieb der Landeshauptstadt muss seine Gebühren zum 01.01.2023 anheben: Für einen Referenzhaushalt von drei Personen ist damit eine monatliche Gebührenerhöhung für die Schmutzwasserbeseitigung von ca. 3,60 Euro verbunden.

 

Grundsteuer und Gebührenumlage des Wasser- und Bodenverbandsbeitrages
Bisheriger Mehrjahresbescheid gilt auch für 2023

Die Finanzverwaltung der Stadt Schwerin erinnert daran, dass regelmäßig keine gesonderten Grundsteuerbescheide und Bescheide zur Gebührenumlage des Wasser- und Bodenverbandsbeitrages mehr an die Bürgerinnen und Bürger sowie an Unternehmen ausgegeben werden. Gesonderte Abgabenbescheide werden nur noch verschickt, wenn eine Änderung bei den Besteuerungsgrundlagen, bei den Fälligkeitsterminen, bei der Zahlweise, bei der Steuerschuldnerschaft oder dem Adressaten eintritt.
In allen anderen Fällen gilt der bisherige Mehrjahresbescheid unverändert auch für 2023. Die darin genannten Abgabenbeträge sind auch in 2023 zu den jeweiligen Fälligkeiten zu zahlen.
Die notwendige öffentliche Bekanntmachung zur Festsetzung und Einrichtung der Abgaben 2023 wird im Januar 2023 ortsüblich im Internet unter www.schwerin.de/bekanntmachungen veröffentlicht. Außerdem ist der Text der Bekanntmachung im Haupteingangsbereich des Stadthauses, Am Packhof 2 - 6 als Aushang zu finden.

 


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