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AUTOSPECIAL: Rechtstipps rund um den Straßenverkehr

AUTOSPECIAL: Rechtstipps rund um den Straßenverkehr


News vom 26.03.2019 - Stand: 26.03.2019 12:01

Hallo Eric, welche Ansprüche habe ich eigentlich als Geschädigter nach einem Unfall?
Nach einem Unfall sieht das Recht vor, dass du so gestellt werden musst, als wäre kein Unfall geschehen. Das bedeutet insbesondere, dass jegliche Schäden die dir entstanden sind wieder gut gemacht werden müssen. Zum Beispiel müssen alle anfallenden Reparaturkosten, ein Ersatzwagen während der Reparatur, ggf. entstehender Verdienstausfall aber auch, bei entstehenden körperlichen Schäden und/oder Schmerzen, ein entsprechendes Schmerzensgeld und natürlich die Behandlungskosten übernommen werden. In der Regel zahlt das alles die KFZ-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Jedoch ist gerade bei der Bezifferung der Schäden oft Vorsicht geboten. Zugunsten der Versicherungen gilt nämlich die Schadensminderungspflicht. 

Also ermittelt die Versicherung die Schadenshöhe automatisch und entschädigt mich?
In der Regel ist das nicht ganz so einfach. Versicherungen versuchen meist, die zu zahlende Summe so gering wie möglich zu halten und kürzen gern geltendgemachte Ansprüche und weisen dich wohlmöglich nicht auf alle dir zustehenden Leistungen hin. Du solltest dich auf den Weg zu einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt machen, um wirklich das zu bekommen, was dir zusteht. Die Kosten hierfür zahlt übrigens auch die gegnerische Haftpflichtversicherung.

Okay. Bei einem Unfall wird ja meist die Polizei hinzugezogen. Kann ich mich dagegen wehren, wenn die Beamten mich auffordern, einen Alkohol- oder Drogentest zu machen?
Ja und nein. Von einem körperlichen Wehren kann ich dir nur abraten. Grundsätzlich sind die Atemalkohol- und Drogentests vor Ort freiwillig.
Es kann dich also niemand dazu zwingen und du kannst sie verweigern. Liegt jedoch ein begründeter Verdacht vor, dass Alkohol oder Drogen im Spiel sind, kann mit Beschluss eines Richters die Blutentnahme angeordnet werden. Sollte im Nachhinein festgestellt werden, dass diese Blutentnahme willkürlich und ohne hinreichenden Tatverdacht durchgeführt wurde, stehen dir dann juristische Mittel zur Verfügung.

Bald wird es wieder heiß. Gibt es eine Vorschrift, was ich beim Fahren anhaben muss oder kann ich theoretisch auch nackt fahren?
Es gibt keine Vorschrift, die regelt, welche Bekleidung du beim Autofahren tragen musst. Aber es gibt zwei Möglichkeiten, wie doch Ärger drohen kann. Zum einen könnten sich andere Verkehrsteilnehmer belästigt fühlen und dies zur Anzeige bringen, zum Beispiel wenn Brüste öffentlich sichtbar sind. In diesem Fall sind bis zu 1.000 Euro Bußgeld möglich. Zum anderen könnte es aufgrund fehlender Bekleidung zu Unfällen kommen, vielleicht weil du barfuß nicht richtig bremsen konntest. Dann könntest du eine Teilschuld am Unfall bekommen und in die Haftung genommen werden.

Muss ich mich bei einem Unfall vor der Polizei und den Beteiligten äußern und gegebenenfalls selbst belasten?
Du musst dich als Verursacher des Unfalls nicht gegenüber der Polizei oder anderen Unfallbeteiligten äußern oder gar selbst belasten. Ein Schweigen darf dir auch nicht negativ angerechnet werden. Im Gegenteil: Es ist sogar sinnvoll, die Lage erst mit einem Anwalt zu besprechen und die Rechtsposition so eventuell zu verbessern. Vor Ort musst du nur Angaben zu deiner Person machen.

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