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Was bitteschön ist die Kleinunternehmerregelung?

Was bitteschön ist die Kleinunternehmerregelung?


News vom 24.10.2017 - Stand: 24.10.2017 14:04

Grundsätzliche Rahmenbedingungen

Die Kleinunternehmerregelung kommt grundsätzlich für alle Unternehmer in Betracht, die im Jahr der Gründung einen Umsatz von nicht mehr als 17.500 Euro und im Folgejahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro erreichen werden. Hierbei ist zu beachten, dass im Falle der Gründung mitten im Jahr, der Umsatz von 17.500 Euro auch nur anteilig erreicht werden darf. Wie das Wort voraussichtlich schon erahnen lässt: Der Unternehmer muss den zu erwartenden Umsatz mit nötiger Sorgfalt schätzen. Sollte die Grenze überschritten werden, so gilt die Kleinunternehmerregelung ab dem Folgejahr automatisch nicht mehr. Hier gilt es seitens des Unternehmers wachsam zu sein und den Umsatz stets im Auge zu behalten. Denn gilt für ihn diese Regelung nicht mehr und versäumt er es aber die Umsatzsteuer auszuweisen und gesondert zu vereinnahmen, entbindet ihn das nicht von der Pflicht zur Abführung der Umsatzsteuer.

Auch für Bestandsunternehmen gibt es die Möglichkeit in die Kleinunternehmerregelung zu wechseln. Sofern der Vorjahresumsatz inklusive der Umsatzsteuer die Grenze von 17.500 Euro nicht überschritten hat, voraussichtlich im neuen Jahr 50.000 Euro nicht überstiegen werden und Sie sich die letzten fünf Jahre nicht gegen die Kleinunternehmerregelung entschieden haben, genügt eine Mitteilung ans das zuständige Finanzamt.

 

Vorteile:

Gerade für Unternehmen, die für Privatkunden tätig sind, kann die Kleinunternehmerregelung einen Wettbewerbsvorteil mit sich bringen. Will man dem Kunden beispielsweise 50 Euro für eine Arbeitsleistung in Rechnung stellen, so werden auch nur diese 50 Euro zur Zahlung fällig. Ein Unternehmen mit Regelbesteuerung hingegen müsste noch die Umsatzsteuer aufschlagen und somit 59,50 Euro vom Kunden verlangen, ohne dabei einen einzigen Cent mehr in der Tasche zu haben. Somit ist der Endpreis für den Kunden bei einem Unternehmen mit Kleinunternehmerregelung in der Regel günstiger, wodurch wahrscheinlich eher der Kleinunternehmer beauftragt wird. Sind die Kunden jedoch auch Unternehmer und zum Vorsteuerabzug berechtigt, macht es keinen Unterschied, da das Unternehmen die berechnete Umsatzsteuer als Vorsteuerabzug geltend machen kann.

Ein weiterer Vorteil der Kleinunternehmerregelung ist die Arbeitserleichterung für den Unternehmer. Während Unternehmen, die der Regelbesteuerung unterliegen in regelmäßigen Abständen Umsatzsteuervoranmeldungen fertigen müssen, entfällt dieser Aufwand für den Kleinunternehmer.

 

Nachteile:

Gerade bei Unternehmungen, in denen Investitionen notwendig sind wirkt sich die Kleinunternehmerregelung häufig negativ aus. Kann der Unternehmer mit Regelbesteuerung die Vorsteuer von den Eingangsrechnungen als Vorsteuerabzug geltend machen, so bleibt dem Kleinunternehmer dies verwehrt. Das bewirkt Mehraufwand von 19, beziehungsweise 7 Prozent bei allen Kostenfaktoren die Umsatzsteuer enthalten.

Ein weiterer Nachteil kann das Image sein. Mit dem Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung in den Rechnungen macht man die voraussichtliche Nichtüberschreitung der Umsatzgrenzen für jeden Dritten erkenntlich. Es wird für jeden deutlich, dass es sich um ein (sehr) kleines Unternehmen handelt, was wiederum das Vertrauen in das Unternehmen und dessen Zuverlässigkeit negativ beeinflussen kann.

Zusätzlich birgt das Überwachen einer möglichen Umsatzüberschreitung einen zusätzlichen Kontroll- & Arbeitsaufwand.

 

Fazit

Die Kleinunternehmerregelung kann sich für kleine Unternehmen, die wenig Investitionsvolumen planen und hauptsächlich mit Privatkunden agieren vorteilhaft sein (speziell Dienstleistungsbranche). Plant man hingegen größere Anschaffungen und möchte man das Unternehmer größer aufbauen, kann ein Verzicht sinnvoll sein.

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