Fotos:1_AdobeStock_297434040.jpeg 006 CITY NEWS | PISTE.DE CITY NEWS CITY NEWS | PISTE.DE 007 Fotos: 2_Treppenlift Neumann CITY NEWS 3 Wenn die Treppe in den eigenen vier Wänden zur Hürde wird, beobachtet man meist zwei Typen von Menschen: Die einen, die die Gefahr selbst erkennen. Die anderen klammern sich an Gewohnheiten und müssen erst behutsam auf die Schwierigkeiten hingewiesen werden. Doch viel zu oft wird der Ernst der Lage erst nach einem folgenschweren Sturz klar. Gerade wenn die Beschwerden nur zeitweise und plötzlich in der Mitte der Treppe auftreten, sind sie besonders tückisch. Dabei ist eine sichere Lösung mittels eines Treppenliftes meist viel näher und unkomplizierter, als viele im ersten Moment denken. Gerade wenn Kinder oder Enkelkinder das Thema ansprechen, steigt die Offenheit für eine Lösung, um weiterhin sicher im eigenen Umfeld leben zu können. Ganz gleich, ob Sie sich als Angehörige Sorgen machen oder Sie selbst unter schwierig einschätzbaren Krafteinbrüchen leiden: Warten Sie nicht auf den Ernstfall, sondern informieren Sie sich rechtzeitig. Durch hervorragende Fördermöglichkeiten der Pflegekasse und des Landes ist ein Treppenlift glücklicherweise erschwinglich – nicht selten ist er sogar komplett ohne eigene Zuzahlung realisierbar. Nutzen Sie den kostenfreien Service der Treppenlift Neumann GmbH aus Schwerin: Buchen Sie einen Machbarkeits-Check und überlassen Sie die Beantragung der Fördermittel ganz entspannt den Experten. Treppenlift Neumann GmbH • Tel. 0385 489 38 111 www.treppenlift-neumann.de • beratung@treppenlift-neumann.de WIR MÜSSEN UNBEDINGT ÜBER DIE TREPPE REDEN! Ab 28. September 2026 können Kinder im BürgerBüro des Stadthauses zum Schulbesuch im kommenden Schuljahr angemeldet werden. Außer an den terminoffenen Montagen ist dafür eine vorherige Terminreservierung unter www. schwerin.de nötig. Den Terminvorschlag erhält man, indem man in der Rubrik Bürgerservice die Dienstleistung Schulanmeldung (Einschulung) auswählt. Die Kinder müssen bei der Schulanmeldung im Stadthaus nicht anwesend sein. Für das nächste Schuljahr 2027/2028 müssen alle Schweriner Kinder angemeldet werden, die zwischen 1. Juli 2020 und 30. Juni 2021 geboren wurden. Online ist die Schulanmeldung bereits seit 1. September rund um die Uhr über das städtische Internetportal möglich. Alle wichtigen Informationen, den Onlineantrag und weitere Formulare wie die Vollmacht zur Schulanmeldung und das Negativattest sind unter www.schwerin.de/schulanmeldung zu finden. Für die Anmeldung werden die Geburtsurkunde des Kindes und der Personalausweis der Sorgeberechtigten gebraucht. Im Falle des gemeinsamen Sorgerechts benötigt der Antragsteller die unterschriebene Vollmacht des anderen Sorgeberechtigten mit einer Kopie seines Personalausweises. Beim alleinigen Sorgerecht ist der entsprechende Nachweis (Negativattest) erforderlich. Die Unterlagen werden im Anmeldeprozess abgefragt und müssen dann hochgeladen werden. Eine Anmeldung ist auch dann notwendig, wenn die Kinder in einer Schule in freier Trägerschaft eingeschult werden sollen. Kinder, die im letzten Jahr von der Schule zurückgestellt wurden oder für das kommende Schuljahr zurückgestellt bzw. vorzeitig eingeschult werden sollen, sind ebenfalls anzumelden Die Schulanmeldungen müssen bis zum 31. Oktober 2026 erfolgen. SCHULANMELDUNGEN IN SCHWERIN BIS 31. OKTOBER MÖGLICH 5 1 2
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