Der Frühsommer naht und die Bauzinsen sind so niedrig wie selten. Daher kommt aus nach-
vollziehbaren Gründen bei vielen jungen Paaren und Familien der Gedanke auf, in die ei-
genen 4 Wände zu investieren, anstatt weiter Miete zu zahlen. Damit sich der derzeit in
Neubrandenburg auf Werbeflächen zu lesende Slogan "vom Haustraum zum Traumhaus"
nicht verwandelt in "vom Haustraum zum Albtraum", gibt es aber einiges zu beachten.
Beim Neubau
ist bereits besonderes Augenmerk auf die Vertragsgestaltung zu richten.
Wann sollen in welcher Höhe Abschläge gezahlt werden? Wie soll die Abnahme erfol-
gen? Ein Gewährleistungseinbehalt sollte vereinbart werden. Gerade beim schlüsselfertigen
Bau und Pauschalpreisen ist der Leistungsinhalt/Standard konkret zu vereinbaren, anson-
sten erhält man im Zweifel die "billigste" Ausführung und den "geringsten" Standard. Ein
Fertigstellungstermin sollte vereinbart werden und Folgen (z.B. Vertragsstrafe) für die Nichteinhaltung. Nur bei einem wirksam vereinbar-
ten Fertigstellungstermin können auch Schadenersatzansprüche (z.B. Mietzahlungen für die alte Wohnung, Bereitstellungszinsen, etc.) gel-
tend gemacht werden. Ganz wichtig ist die rechtzeitige Reaktion bei Mängeln während der Bauausführung.
Beim Kauf
einer gebrauchten Immobilie ist zu beachten, dass re-
gelmäßig die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wird. Daher soll-
ten die Käufer einen Bausachverständigen hinzuziehen.
Bei allen Varianten
der Anschaffung einer eigenen Immobilie,
Neubau oder Kauf, sollte in die Finanzierung auch eine Reserve für
Rechtsverfolgungskosten einschließlich Kosten für ein Baugutachten
eingeplant werden, damit dem Vertragspartner im Bedarfsfall auch
Paroli geboten werden kann. Eine Empfehlung an insbesondere
junge Bauhandwerker, die sich noch bei dem Aufbau ihrer Firma be-
finden: Bitte besonderen Augenmerk auf die Vertragsgestaltung rich-
ten, wenn für Dritte als Subunternehmen gearbeitet wird. Auch die
Außenstände müssen beobachtet werden; wichtig ist, was tatsäch-
lich bei Fälligkeit gezahlt wird.
Ein rechtzeitiger Rat hilft oft, teure Prozesse zu vermeiden.
Rechtsanwalt Volker Weinreich
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
und die Fachanwälte aus der
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