Piste HRO Epaper 022021
© Fotos: Pixabay/nastya_gepp [3] I dm [2] Im Ausbildungs- und Arbeitsdschungel kann ein junger Mensch schon einmal den Überblick verlieren. Im Berufsinfor- mationszentrum (BIZ), der Agentur für Arbeit, können sich all jene kostenlos und umfassend über alle Themen zur Ausbildungs-, Studien- und Berufswahl informieren. Im BIZ gibt es eine um- fangreiche Sammlung an Informations- mappen und Büchern. Außerdem kön- nen in den Internet-Centern, neben der Suche nach freien Ausbildungsplätzen oder Arbeitsstellen, auch Informationen rund um das Thema Berufswahl sowie zu Weiterbildungsangeboten abgerufen werden. Der Berufswahltest „Interesse Beruf “ hilft allen, die noch keine Vor- stellung darüber haben, was sie in der Zeit nach der Schule erwartet und infor- miert über Ausbildungsalternativen. BAB (BerufsAusbildungsBeihilfe) Neben der Ausbildungsvergütung könnt ihr die BAB beantragen. Dieser Zu- schuss ist in der Regel abhängig von der Höhe eurer Ausbildungsvergütung so- wie dem Jahreseinkommen eurer El- tern. Seid ihr unter 18 Jahren und könnt aufgrund der Entfernung eures Ausbil- dungsbetriebes nicht mehr bei euren El- tern wohnen, habt ihr Anspruch darauf. Seid ihr über 18 Jahre, spielt die Entfer- nung keine Rolle. Unter www.babrech- ner.de könnt ihr im Vorfeld schon mal schauen, ob und in welcher Höhe ihr die BAB erhaltet. Die BAB muss nicht zu- rückgezahlt werden. BaföG (BundesAusbildungsFörde- rungsGesetz) Bei dieser Ausbildungsförderung unter- scheidet man zwischen Schülern und Studenten in einer weiterführenden Ausbildung. Studenten, die an aner- kannten Unis und Fachhochschulen stu- dieren, haben generell Anspruch auf diese. In der Regel muss hier das Bafög allerdings zu 50% zurückgezahlt wer- den. Die Höhe der Förderung ist ab- hängig von dem Einkommen der Eltern, der Anzahl der Geschwister, der Höhe der Miete und dem Wohnort. Unter www.bafoeg-rechner.de könnt ihr im Vorfeld schon mal schauen, ob und in welcher Höhe ihr die Bafög erhaltet. Der Mindestlohn Seit dem 1. Januar 2020 gilt in Deutschland ein Mindestlohn von 9,50 Euro Brutto. Das heißt aber auch, dass dieser noch versteuert werden muss. Dies gilt auch für geringfügige Beschäf- tigte (450 Euro Basis). Das Gesetz gilt nicht bei Praktika (bis 3 Monate) und Berufsvorbereitungen. Ebenso nicht bei Jugendlichen unter 18 Jahren ohne ab- geschlossene Berufsausbildung, Auszu- bildende im Rahmen der Berufsausbil- dung und Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer Beschäf- tigung nach Beendigung der Arbeitslo- sigkeit. Der Weg in eine Ausbildung oder in ein Studium bedeutet gleichzeitig den Weg in die Selbststän- digkeit. Oftmals reicht die Ausbildungsvergütung nicht aus, um eine eigene Wohnung und die Le- bensunterhaltungskosten zu decken. Je nach Ausbildungsform gibt es aber Fördermaßnahmen. 036 PISTE.DE BERUF & ZUKUNFT
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