Piste Rostock 02/2020

©Fotos:Archiv [4] Im Ausbildungs- und Arbeitsdschungel kann ein junger Mensch schon einmal den Über- blick verlieren. Im Berufsinformationszentrum (BIZ), der Agentur für Arbeit, können sich all jene kostenlos und umfassend über alle The- men zur Ausbildungs-, Studien- und Berufs- wahl informieren. Im BIZ gibt es eine um- fangreiche Sammlung an Informations- mappen und Büchern. Außerdem können in den Internet-Centern, neben der Suche nach freien Ausbildungsplätzen oder Arbeitsstel- len, auch Informationen rund um das Thema Berufswahl sowie zu Weiterbildungsangebo- ten abgerufen werden. Der Berufswahltest „Interesse Beruf “ hilft allen, die noch keine Vorstellung darüber haben, was sie in der Zeit nach der Schule erwartet und informiert über Ausbildungsalternativen. BAB (BerufsAusbildungsBeihilfe) Neben der Ausbildungsvergütung könnt ihr die BAB beantragen. Dieser Zuschuss ist in der Regel abhängig von der Höhe eurer Aus- bildungsvergütung sowie dem Jahreseinkom- men eurer Eltern. Seid ihr unter 18 Jahren und könnt aufgrund der Entfernung eures Ausbildungsbetriebes nicht mehr bei euren Eltern wohnen, habt ihr Anspruch darauf. Seid ihr über 18 Jahre, spielt die Entfernung keine Rolle. Unter www.babrechner.de könnt ihr im Vorfeld schon mal schauen, ob und in welcher Höhe ihr die BAB erhaltet. Die BAB muss nicht zurückgezahlt werden. BaföG (BundesAusbildungsFörderungsGesetz) Bei dieser Ausbildungsförderung unterschei- det man zwischen Schülern und Studenten in einer weiterführenden Ausbildung. Studen- ten, die an anerkannten Unis und Fachhoch- schulen studieren, haben generell Anspruch auf diese. In der Regel muss hier das Bafög allerdings zu 50% zurückgezahlt werden. Die Höhe der Förderung ist abhängig von dem Einkommen der Eltern, der Anzahl der Ge- schwister, der Höhe der Miete und dem Wohnort. Unter www.bafoeg-rechner.de könnt ihr im Vorfeld schon mal schauen, ob und in welcher Höhe ihr die Bafög erhaltet. Der Mindestlohn Seit dem 1. Januar 2019 gilt in Deutschland ein Mindestlohn von 9,19 Euro Brutto. Das heißt aber auch, dass dieser noch versteuert werden muss. Dies gilt auch für geringfügige Beschäftigte (450 Euro Basis). Ab jetzt müs- sen die bis vor kurzem gültigen Ausnahmen ebenfalls 9,19 Euro (Brutto) verdienen. Das Gesetz gilt nicht bei Praktika (bis 3 Monate) und Berufsvorbereitungen. Ebenso nicht bei Jugendlichen unter 18 Jahren ohne abge- schlossene Berufsausbildung, Auszubildende im Rahmen der Berufsausbildung und Lang- zeitarbeitslose während der ersten sechs Mo- nate ihrer Beschäftigung nach Beendigung der Arbeitslosigkeit. Der Gesetzgeber schreibt seit 1. Januar 2020 einen Mindest- lohn in Höhe von 9,35 Euro pro Stunde vor. Der Weg in eine Ausbildung oder in ein Studium bedeutet gleichzeitig den Weg in die Selbstständigkeit. Oftmals reicht die Ausbildungsvergütung nicht aus, um eine eigene Wohnung und die Lebensunterhaltungskosten zu decken. Je nach Ausbil- dungsform gibt es aber Fördermaßnahmen. 032 PISTE.DE

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