Piste HRO September 2018

PISTE.DE 027 BERUF & ZUKUNFT Wie soll die E-Mail-Bewerbung denn nun aussehen? Im Computerzeit- alter wird die Onlinebewerbung eine immer wichtiger werdende Form der Bewerbung. Doch wie soll eine Onlinebewerbung aussehen und was muss ich beachten? Unsere kleine Checkliste hilft euch be- stimmt ein bisschen weiter. Selbsterkundung Was kann ich – körperliche, geistige & soziale Fähigkeiten Worin gehe ich auf (was macht mir Spaß)? - Technik, Handel, Kommunikation, sozialer Umgang, Medien, … Dein gewünschter Arbeitsplatz? - Tagesgeschäft, Management (Führungsposition), kleines/großes Unternehmen, national/ international, Innen-/Außendienst, … Wie sehen deine konkreten Berufsvorstellungen aus? Recherchieren, forschen, informieren, gegebenenfalls kontaktieren - Ausbildung, Studium, FÖJ, BFD, FSJ, Auslandsjahr ERSTE SCHRITTE BEI DER BERUFSWAHL Folgende Punkte solltest du berücksichtigen: Stelle dich und deine derzeitige Tätigkeit vor Zähle deine persönlichen Stärken, Qualifikationen und praktischen Erfahrungen auf (z.B. Praktika und Ferienjobs) Für welchen beruflichen Bereich interessiert du dich und warum Begründe deine Auswahl der Firma bei der du dich bewirbst Begründe ebenfalls welche Vorteile deine Einstellung im Unternehmen hätte Aufbau einer Bewerbung Deckblatt Kontaktdaten, Überschrift (Betreff), Foto Anschreiben Absender, Empfänger, Betreff, persönliche Anrede, einleitender Satz, Hauptteil, Schluss, Gruß und Verweis auf Anlagen Lebenslauf bisherige Ausbildung und daraus hervorgehende Qualifikationen, Interessen, darunter Ort, Datum, Unterschrift Anlagen Zeugnisse und sonstige Zertifikate Seit dem 1. Januar 2017 gilt in Deutschland ein Mindestlohn von 8,84 Euro Brutto. Das heißt aber auch, dass dieser noch versteuert werden muss. Dies gilt auch für geringfügige Beschäftigte (450 Euro Basis). Ab jetzt müssen die bis vor kurzem gültigen Ausnahmen eben- falls 8,84 Euro (Brutto) verdienen. Das Gesetz gilt nicht bei Praktika (bis 3 Monate) und Berufsvorbereitungen. CHECKLISTE EINER BEWERBUNG DER MINDESTLOHN SEIT 2017 . . . . . . . .

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