Piste HRO November 2013 - page 11

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Natürlich hilft man gern, wenn die be-
ste Freundin bittet, eine Stunde lang auf
ihr Kind aufzupassen. Auch wenn der
alte Mann aus dem vierten Stock krank
ist, fasst man sich ein Herz und führt
seinen Hund aus. Über diese kleinen
Freundschaftsdienste freuen sich alle –
zumindest solange nichts passiert. Was
aber, wenn beim Babysitten ein Saft-
fleck auf das teure Designersofa kommt
oder sich der Hund losreißt und den
Postboten ins Bein beißt? Auch zwi-
schen guten Nachbarn oder Freunden
kann es zum Streit kommen, wer tatsächlich schuld ist und eventu-
elle Kosten bezahlen muss.
Der Gesetzgeber gewährt dem Helfenden Schutz: Er muss Schäden
nicht bezahlen, die durch einen unentgeltlichen Gefälligkeitsdienst
entstanden sind. Deshalb tritt auch die private Haftpflichtversiche-
rung des Helfenden nicht ein. Die Kosten muss die Person tragen,
der geholfen wurde – wie bei einem selbst verursachten Schaden.
Das Problem dabei: Was genau als Gefälligkeitsdienst gilt, ist Aus-
legungssache. Daher entscheidet in letzter Instanz ein Gericht dar-
über, ob es sich um einen Freundschaftsdienst handelt und wer den
Schaden zu begleichen hat.
Auch bei Freundschaftsdiensten abgesichert
Um den Ärger eines Streits zu vermeiden, kann man das Risiko der
Gefälligkeitsschäden in die Haftpflichtversicherung einschließen,
empfiehlt Oliver Pietschmann, Versicherungspartner der Zurich
Gruppe. Die Versicherung übernimmt dann die entstandenen
Kosten. Wer eine neue Haftpflichtversicherung abschließt, sollte
beim Vertragsabschluss auch auf Folgendes achten: Ehe- oder Le-
benspartner sowie Kinder sollten in den Vertrag eingeschlossen
werden. Macht die Tochter beim Babysitten etwas kaputt, über-
nimmt die Versicherung den Schaden. Sind die Kinder schon voll-
jährig, bleibt der Versicherungsschutz noch bestehen, solange sie
sich in der Ausbildung befinden.
Die Haftpflichtversicherung sollte auch dann helfen, wenn man
selbst geschädigt wird: So bieten viele Haftpflichtversicherungen
den Einschluss einer Forderungsausfalldeckung an. Hat der Scha-
densverursacher keine Haftpflichtversicherung und ist zahlungsun-
fähig, so erhält der Geschädigte von der eigenen Versicherung
Schadenersatz.
Übrigens hilft die Haftpflichtversicherung auch dann, wenn die
Schadensforderungen unberechtigt sind. In diesem Fall lehnt der
Versicherer die Forderungen ab und zieht bei Streitigkeiten auf ei-
gene Kosten vor Gericht.
Oliver Pietschmann
Die Zurich Unternehmensphilosophie ist es, für den Kunden da zu sein,
wenn es darauf ankommt. Innovative und flexible Lösungen rund um die
Bereiche Versicherungen und Vorsorge für die Kunden stehen dabei an er-
ster Stelle. Diese kundenorientierte Arbeitsweise heißt Zurich Help Point.
Zurich und ihre Vertriebspartner vor Ort erfüllen diesen Anspruch täglich
mit individueller und partnerschaftlicher Beratung, mit maßgeschneider-
ten Produktlösungen aus einer Hand und durch ausgezeichneten Service.
Zurich Help Point
Zurich Generalagentur Oliver Pietschmann
Goethestr. 21 I 18055 Rostock I 0381- 60 02 255
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