piste-HL_01 Januar-2026 for ePaper

CITY NEWS | PISTE.DE 009 Fotos: 1_ChatGPT, 2_AdobeStock_1600673896, 3_AdobeStock_595278273, 4_BU PRÄSENTIERT VON 008 CITY NEWS | PISTE.DE CITY NEWS LÜBECK UNTERSAGT FREMDWERBUNG AUF BILDSCHIRMEN IN SCHAUFENSTERN WINTERNOTHILFE FÜR OBDACHLOSE MENSCHEN IN LÜBECK Die Hansestadt Lübeck richtet gemeinsam mit der Diakonie Nord Nord Ost zusätzliche Übernachtungsmöglichkeiten für obdachlose Menschen ein. Im Auftrag der Stadt startet die Diakonie eine erweiterte Winternothilfe. Ergänzend zu den bestehenden Notunterkünften für Männer, Frauen und junge Erwachsene steht nun eine weitere Übernachtungsmöglichkeit im Obergeschoss des Bodelschwinghhauses im Lübecker Meesenring zur Verfügung. „Zunächst können wir 18 Schlafplätze anbieten, die bei Bedarf auf bis zu 30 Plätze erweitert werden können“, erklärt Lothar Lachetta, Leiter des Bodelschwinghhauses. Ausgestattet ist die Unterkunft mit Feldbetten und warmen Schlafsäcken. Die Winternothilfe ist täglich von 18 Uhr bis 8.30 Uhr geöffnet und während dieser Zeit jederzeit zugänglich. Streetworker sowie die örtlichen Polizeireviere wurden informiert, um obdachlose 1 2 Die Hansestadt Lübeck geht gegen digitale Werbebildschirme in Schaufenstern der Innenstadt vor. Nach Angaben der Stadt wurden bereits rund 20 Anlagen registriert, die ohne Genehmigung Fremdwerbung zeigen. Solche Bildschirme sind in öffentlich einsehbaren Bereichen laut Werbeanlagensatzung unzulässig, da sie das Stadtbild beeinträchtigen und Passanten durch bewegte und grelle Inhalte überfordern können. Die Stadt verweist auf Beschwerden aus der Bevölkerung und von Gewerbetreibenden. Seit Herbst 2025 sucht die Verwaltung den Dialog mit betroffenen Betrieben, um eine verantwortungsvolle Werbegestaltung zu fördern. Werden die Vorgaben nicht eingehalten, drohen ordnungsrechtliche Maßnahmen. Gewerbetreibende werden dringend gebeten, vor Vertragsabschlüssen die Zulässigkeit geplanter Werbeanlagen zu prüfen und sich im Zweifel an den Bereich Stadtbildpflege zu wenden. Weitere Informationen und Beratungstermine stellt die Stadt online und über die Bauverwaltung zur Verfügung. 3 Arbeitnehmende aus Lübeck sollten zum Jahreswechsel einen Blick auf Ihren Jahresverdienst werfen und diesen mit der Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung abgleichen. Diese Grenze, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEGrenze) genannt, steigt zu Beginn des neuen Jahres von 73.800 Euro auf 77.400 Euro. Das hat Auswirkungen auf das aktuelle Versicherungsverhältnis. Übersteigt das Jahresgehalt diese JAE-Grenze, endet zunächst die gesetzliche Krankenversicherungspflicht. „Wir empfehlen in diesen Fällen eine freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung“, sagt AOK-Serviceregionsleiter Reinhard Wunsch. Allerdings sind nur jene Arbeitnehmer gefordert zu handeln, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die jeweils gültige JAE-Grenze im noch laufenden Jahr 2025 und die des kommenden Jahres 2026 überschreitet. Weitere Informationen dazu gibt es bei AOK-Berater Thorsten Reincke unter der Telefonnummer 0800 2655 505694. Umgekehrt gilt: „Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht mehr überschreitet, werden grundsätzlich wieder versicherungspflichtig“, erklärt Reinhard Wunsch. Bisher privat Krankenversicherte haben dann ein Krankenkassenwahlrecht und können Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse werden. Sofern sie von diesem Wahlrecht nicht Gebrauch machen, werden Sie von ihrem Arbeitgeber bei der Krankenkasse angemeldet, bei der sie zuletzt gesetzlich krankenversichert waren. Neben der allgemeinen gibt es auch eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze. Sie beträgt im nächsten Jahr 69.750 Euro. Diese Besonderheit gilt für Arbeitnehmer, die am Stichtag 31. Dezember 2002 kranken-versicherungsfrei und privat kranAb 2026 gelten höhere Versicherungspflichtgrenzen VIELE ARBEITNEHMER AUS LÜBECK SIND JETZT DAVON BETROFFEN UKW 88,5 MHz I DAB+ I Kabel I Livestream I radioluebeck.de Radio L beck 88,5 Lübecks Kultdisco ist zurück! Jede Woche einschalten und mitfeiern: Donnerstag 20–21 Uhr Samstag 22–23 Uhr DANCING Mehr Hits und mehr von hier jetzt neu auf DAB+ RaLue_Anz_Piste_DAB+_84x85_RZ.indd 1 30.07.25 13:19 4 kenvollversichert waren, weil ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die zu diesem Zeitpunkt geltende JAE-Grenze überschritten hatte. Auch hier gilt: Krankenversicherungspflicht tritt ein, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt diese besondere JAE-Grenze nicht überschreitet. „Ein wichtiger Hinweis für privat versicherte Arbeitnehmer, die das 55. Lebensjahr vollendet haben: sie werden grundsätzlich nicht mehr krankenversicherungspflichtig, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die allgemeine bzw. die besondere JAE-Grenze nicht mehr überschreitet“, sagt Wunsch. So ist der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ab diesem Alter nahezu ausgeschlossen. Informationen zu allen Änderungen bei den Versicherungspflichtgrenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie ein praktischer Gehaltsrechner sind im Internet unter aok.de/fk/nw abrufbar. Wer sich telefonisch dazu informieren möchte, kann sich unter 0800 2655 505694 an Thorsten Reincke von der AOK NordWest wenden. Menschen gezielt auf das Angebot aufmerksam zu machen. Neben einer warmen und geschützten Schlafmöglichkeit erhalten die Betroffenen vor Ort auch Beratungsangebote und Unterstützung bei der Vermittlung weiterer Hilfen. Sozialsenatorin Pia Steinrücke dankt allen Beteiligten für die kurzfristige Umsetzung: „Da das bisher genutzte Gebäude nicht mehr zur Verfügung stand, musste rasch ein neuer Standort gefunden werden. Durch die enge Zusammenarbeit der beteiligten Fachbereiche der Hansestadt Lübeck und der Diakonie Nord Nord Ost konnten die dringend benötigten Plätze rechtzeitig vor dem Weihnachtsfest und dem erwarteten Kälteeinbruch bereitgestellt werden.“ NIKOTINBEUTEL: UNTERSCHÄTZTES GESUNDHEITSRISIKO Nikotinbeutel – auch als Nikotinpouches oder Snus bekannt – gelten bei vielen als rauchfreie Alternative zur Zigarette. Doch der scheinbar harmlose Konsum birgt erhebliche gesundheitliche Risiken, vor denen Experten ausdrücklich warnen. Nikotinbeutel enthalten keinen Tabak, dafür hochkonzentriertes Nikotin, das über die Mundschleimhaut aufgenommen wird. Bereits sehr geringe Mengen können messbare Auswirkungen auf den Körper haben, darunter eine erhöhte Herzfrequenz und Blutdruckveränderung. Nikotin wirkt stark suchterzeugend und ist toxisch. Besonders gefährdet sind Jugendliche, Schwangere, Nichtraucher sowie Menschen mit HerzKreislauf-Erkrankungen. Problematisch ist vor allem die Dosierung: Viele Nikotinbeutel enthalten zwischen 10 und 50 Milligramm – deutlich mehr als eine einzelne Zigarette. Durch die einfache Anwendung, zahlreiche Geschmacksrichtungen und die unauffällige Nutzung steigt das Risiko einer schnellen Abhängigkeit. Gerade junge Menschen unterschätzen häufig die Wirkung und entwickeln frühzeitig eine Nikotinsucht. Aus gesundheitlicher Sicht ist daher Vorsicht geboten. Wer auf seine Gesundheit achtet, sollte auf den Konsum verzichten. Sie sind weder harmlos noch eine sichere Alternative, sondern bergen ein erhebliches Abhängigkeitspotenzial und mögliche Langzeitfolgen. CITY NEWS 3

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