piste Lübeck 08/2022

036 JOB & ZUKUNFT | PISTE.DE JOB & ZUKUNFT Fotos: 1 Antonio Guillen Fernández MEIN CHEF ICH UND DIE ARBEIT WER HAFTET FÜR DEN SCHADEN VON MITARBEITERN? Arbeitsrecht alltäglich Zack. So schnell ist das passiert: Kaffee über dem Dienst-Laptop ausgegossen. Falsche Mischung in die Maschine gekippt. Mit dem Gabelstapler ein Hochregal umgefahren. Wer zahlt eigentlich den Schaden? Grundsätzlich gilt erst einmal: Wer einen Scha- den anrichtet, muss dafür gerade stehen. Ob nun selbst oder über die Haftpflichtversicherung, das ist da zweitrangig. Wie ist das auf Arbeit? Auch hier gilt: Der Ver- ursacher hat den Schaden zu tragen. Aber es gibt eine Schranke, um Angestellte vor allzu hohen Forderungen zu schützen. Der Fachbe- griff ist hier die „beschränkte Mitarbeiterhaf- tung“. Die legt erst einmal fest, dass der Chef nachweisen muss, dass der Mitarbeiter in die- sem Falle nicht pflichtgemäß gearbeitet hat, also fahrlässig gehandelt hat. Und dann kommt es zur Unterscheidung nach Schwere der Pflichtverletzung. Bei leichter Fahrlässigkeit („kann ja mal passie- ren“) trägt in der Regel der Chef die Kosten für angerichtete Schäden. Das ist bei typischen Missgeschicken der Fall. Von einer mittleren Fahrlässigkeit („das sollte nicht passieren“) spricht man, wenn der Verursacher unvorsichtig handelt. Da wird der Schaden in ver- schiedenen Anteilen zwischen Chef und Mitarbei- ter aufgeteilt. In dieser Rechnung spielen Faktoren wie Betriebszugehörigkeit oder das Gehalt des Mitarbeiters eine Rolle. Bei grober Fahrlässigkeit („das darf nicht pas- sieren“) kann es sein, dass der Angestellte den ganzen Schaden tragen muss. Hier müssen klare Vorschriften missachtet oder ohne Sorgfalt gehandelt worden sein. Wer dagegen gar vorsätzlich handelt („ich wollte, dass das passiert“), muss mit schwereren Konsequenzen, auch arbeitsrechtlich, rechnen. IMPRESSUM Das Stadt- und Szenemagazin für den gesamten Norden mit den Standorten in Lübeck, Hamburg, Schwerin Rostock und Neubranden- burg. PISTE ist eine geschützte Marke und wird im Franchising heraus- gegeben durch: media consult Michael Hasemann e.K. Herausgeber lubeca media GmbH Bei der Lohmühle 23 23554 Lübeck Tel: 0451 16 0 86 - 460 Mail: luebeck@piste.de Geschäftsführer Ole Koop Werbemanagement Ole Koop Tel: 0451 16 0 86 - 461 Mail: koop@lubecamedia.de Petra Haubitz Tel: 0451 16 0 86 - 465 Mail: haubitz@lubecamedia.de Redaktionsleitung Georg Gemander Tel: 0451 16 0 86 - 462 Mail: redaktion@lubecamedia.de Redaktion Ole Koop, Patric-Pablo Eller, Nina Koop, Janina Porsch Layout Janina Porsch, Ole Koop, Tel: 0451 16 0 86 - 460 Mail: layout@lubecamedia.de Vertriebsmanagement Mail: vertrieb@lubecamedia.de Fotografen Patric-Pablo Eller, Ole Koop Christopher Volmer Piste Premium Praktikant Marcus Breitung Druck: EggersDruck Die PISTE erscheint am 01. jeden Monats und wird über den verlagseigenen piste-Ver- trieb verteilt. Anzeigen- und Redaktionsschluss ist jeweils der 18. eines Monats. Die Ver- öffentlichung von Veranstaltungsterminen erfolgt kostenlos und ohne Gewähr. Vom Verlag gestaltete Anzeigen sind urheberrechtlich geschützt. Fotos, die Veranstaltungshinweise illustrieren, können nur frei abgedruckt werden; der Verlag setzt bei Eingang voraus, dass alle Honorarfragen vom Veranstalter bereits geklärt sind. Für den Verbleib und Gebrauch von unverlangt eingesandten Manuskripten, Bildern, PR-Material, Bargeld etc. wird keine Haftung übernommen. Nachdruck von Anzeigen und Redaktion nur mit Genehmigung des Verlages. Die Urheberrechte für Annoncen, Entwürfe, Fotos, Vorlagen sowie der gesamten grafischen Gestaltung bleiben beim Verlag und dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung weiterverwendet werden. Keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben. Bei allen Gewinnspielen ist der Rechtsweg ausgeschlossen. Ablauf des Gewinnspieles bis 30. des Ausgabemonats. Im gesamten Inhalt ist Werbung enthalten. PISTE ist Mitglied im Verbund der kostenlosen Stadt- und Programm-Magazine. Ole Koop Patric-Pablo Eller Georg Gemander Janina Porsch Petra Haubitz 1

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