piste Lübeck 09/2021
020 PISTE.DE CITY NEWS | WAHL Fotos: stock.adobe.com: 1 naum, 2 Marina Zlochin, 3 Robert Kneschke WÄHLEN für Dummies Bei den Wahlen am 24. September wird der Deutsche Bundestag gewählt. Und weil wir in Deutschland sind und alles lieber gründlich und kompliziert machen, gibt es da ein bisschen was zu beachten: Wo kann ich wählen? Jede und jeder kann nur in einem bestimmten Wahl- lokal wählen. Dort liegt das Wählerverzeichnis mit denen, die genau dort wählen dürfen. Wo im ein- zelnen das ist, steht auf der Wahlbenachrichtigung – und darauf steht auch, ob es zum Beispiel behin- dertengerecht ist oder nicht (Spoiler: Eher nicht.) Die Wahllokale sind meistens in Schulen oder sonstigen kommunalen Gebäu- den untergebracht. Wer die freie Auswahl des Wahllokals haben möchte, beantragt mit der Wahlbenachrichtigung einen Wahlschein. Damit darf man überall in Lübeck sein Kreuzchen machen. Aber Vorsicht: Wer den Wahlschein verliert, kann keinen neuen beantragen. Wie ist das mit den zwei Stimmen? Auf dem Stimmzettel darf man zwei Kreuzchen machen: Links für einen Kandidaten aus der Region, rechts für eine Partei. Man darf da übrigens ruhig unterschiedlich wählen: Der Kandidat A ist ganz okay, aber die Partei B insgesamt okayer? Dann kreuzt man halt so an. Man darf auch eine Seite leer lassen, das macht den Stimmzettel nicht ungültig. Man sollte aber bedenken: Von den Kandidaten gewinnt immer nur einer den Wahlkreis – eine ganze Menge Stimmen könnten dabei „verschenkt“ werden. Bei den Parteien (also in der rechten Spalte) können auch die Kleineren von den Stimmen profitieren. Warum kann ich keinen Kanzlerkandi- daten wählen? Auf den Stimmzetteln in Lübeck wird keiner der „großen“ Namen stehen: Wir wählen hier die schleswig-holsteinischen Landeslisten der Parteien. Und die Kanzlerkandidaten stehen eben auf der brandenburgischen (Scholz und Baerbock) und der nordrhein-westfälischen (Laschet) Landesliste ihrer Partei. Also: Hier kann man nur die regionale Par- teiprominenz in den Bundestag wählen. Und die wählen dann die Kanzlerin oder den Kanzler Wo finde ich meine PCrtei auf dem Stimmzettel? Die Reihenfolge der Parteien auf dem Stimmzettel ist natürlich auch festgelegt. Ganz oben stehen die Parteien, die bei der vergangenen Wahl auch teilgenommen haben – und zwar in der Reihenfolge ihres letzten Wahlergebnisses: Die Gro- ßen oben, die kleineren unten. Dar- unter kommen dann die „neuen“ Par- teien. Und die sind alphabetisch sortiert. Wie ist das mit den fünf Prozent? Der Bundestag soll nicht in so viele Parteien aufgesplittert sein. Das ist politisch so gewollt. Und deshalb fallen alle Stimmen für die Parteien unter den Tisch, die bundesweit weniger als fünf Prozent der Stimmen abgeräumt haben (die „Sonstigen“). Bis auf eine Ausnahme: Wenn eine Par- tei drei Direktkandidaten (die in der linken Spalte) in den Bundestag bekommt, gilt die 5-Prozent-Hürde nicht für sie. Parteien nationaler Minderheiten – wie der SSW, die Par- tei der Dänen in Schleswig-Holstein – sind auch von der Hürde befreit. 5% 1 2
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