piste Lübeck 09/2021

018 PISTE.DE CITY NEWS | WAHL Fotos: stock.adobe.com: 1 Tiko, 2 Mary Long, 3 Artur Szczybylo, 4 Julien Eichinger FRAUENWAHLRECHT ALLGEMEINES WAHLRECHT WAHLRECHT AB 18 1848 1975 1918 WÄHLEN im Laufe der Zeit 1848 durften alle (männlichen) Bürger in Deutsch- land bei der Wahl zur Frankfurter Nationalver- sammlung eine Stimme abgeben. Das war aller- dings nur von kurzer Dauer. Die deutschen Einzelstaaten hatten zu dieser Zeit nur wenig Inter- esse, ihre sämtlichen Bürger wählen zu lassen. Falls es überhaupt Wahlen gab, dann durften nur dieje- nigen wählen, die Besitz nachweisen konnten. Erst Bismarck brachte immerhin alle Männer an die Urne: Im Norddeutschen Bund und später im Deut- schen Reich gab es ein allgemeines Wahlrecht. Aber auch hier galten in vielen Bundesstaaten die Stimmen der Reichen mehr: Wer am meisten Steu- ern bezahlte, dessen Stimmen galten auch am meis- ten. Erst gegen Ende des Ersten Weltkriegs wurde geplant, allen Männern das gleiche Stimmrecht zu geben. Und dann kam die Revolution dazwischen. Bis 1974 wurde man in Deutschland mit 21 voll- jährig: Es durften bis dahin auch nur 21-Jährige wählen. Wer sich als Kandidat aufstellen lassen wollte, musste sogar schon 25 Jahre alt sein. Aber mit der Änderung der Volljährigkeit änderte sich auch das Wahlalter. Seit 1975 dürfen 18-Jährige wählen und sich auch wählen lassen. Und seit den 1990er-Jahren dürfen bei vielen Wahlen auf kom- munaler oder Landesebene inzwischen auch Men- schen ihre Stimme abgeben, die 16 Jahre alt sind. Aber eben nicht bei der Bundestagswahl – obwohl die Diskussion darüber in unterschiedlichen Zusam- menhängen immer wieder aufflammt. Etwas mehr als 100 Jahre ist es her, dass in Deutschland Frauen überhaupt wählen durften. Die erste Wahl war die zur deutschen Nationalver- sammlung am 19. Januar 1919 – und das war insgesamt ein Erfolg der Frauenrechtsbewegung weltweit. Denn in den Jahren 1918 bis 1920 bekamen in vielen europäischen und einigen außereuropäischen Demokratien die Frauen das Recht, bei Wahlen abzustimmen. Gekämpft hatten Frauen dafür schon über ein Jahr- hundert: Schon im Zuge der Französischen Revolu- tion hatte Olympe de Gouge den Zugang der Frauen zu den Wahlurnen gefordert. Später traten die Suffragetten mit kreativen Aktionen und gewalt- freiem Widerstand für das Frauenwahlrecht ein. Übrigens: In der Schweiz dürfen Frauen erst seit 1971 auf Bundesebene mitbestimmen. BRIEFWAHL – FALLS IHR AM SONNTAG WAS VORHABT Wenn die Wahlbenachrichtigung im Briefkasten liegt, hängt daran auch ein Antrag auf einen Wahlschein. Wer den hat, kann auch per Brief abstimmen – die Unterlagen dazu bekommt man mit dem Wahlschein zusammen zugeschickt. Eine Bastel- anleitung liegt auch bei: Die intellektuelle Herausforderung besteht vor allem darin, die Farbe der Brief- umschläge nicht zu verwechseln und in den kleineren Umschlag nur den Stimmzettel zu legen. Sonst wird’s ungültig. Die Wahlbriefe selber trans- portiert die Post gratis – eine Brief- marke ist nicht nötig. 4 Am Sonntag zum Wahllokal laufen, Kreuzchen machen und wieder zurück – das ist sicher ein wichtiger Bürgerakt. Aber es geht auch viel einfacher: Per Briefwahl kann man genau dann wählen, wann man möchte. Und je nach Infektionslage ist das auch ganz schön sicher. 1 2 3

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