piste Lübeck 10/2020
042 PISTE.DE FRANZISKA RAABE BERUFSWAHL STATT BERUFSQUAL 1 Fotos: 1 Daniela Fotografie | 2 CandyBox Images - stock.adobe.com JOB & ZUKUNFT | RATGEBER Die Zeit läuft. Mach dich jetzt auf den Weg zum für dich richtigen Praktikum, Studium oder zur Ausbildung. Das Gute vorab: Du hast bereits vie- les geschafft, damit dein nächster Schritt gelingt. Versuche, deinen Berufswunsch nicht schon perfekt definieren zu wollen, sondern sieh es als einen Entwicklungsprozess. Die Zukunft ist nicht vorhersehbar – und genau deshalb ist es gut möglich, dass deine Pläne sich durch Infos verändern bzw. konkretisieren werden. Schaffe dir mit diesen 4 Prinzipien best- mögliche Rahmenbedingungen: 1. Nutze deine Möglichkeiten. Schöpfe deine Potenziale, Mittel und Kontakte aus, um an Informationen für deine nächsten Schritte zu kommen. Fragen wie „Wer bin ich?“, „Was weiß ich?“, „Wen kenn ich?“ helfen dir, klarere Ziele zu setzen und dabei die Antworten deiner Kontakte in deine Überlegungen mit einzubeziehen. Schreib dir die Antworten am besten auf. 2. Check deine Einsatzbereitschaft. Statt dich nur an dem Ziel zu orientieren, versuche zu schauen, welchen Einsatz du bereit bist zu bringen. Möchtest du z. B. lieber in 3 Jahren fertig sein und arbeiten gehen oder kannst du dir vorstellen, 10 Jahre zu lernen, um medizinische oder therapeutische Aufgaben zu übernehmen? Und kannst du dir vorstellen, eine Zeit lang ins Ausland zu gehen, oder möchtest du lieber in der Nähe deiner Heimatstadt bleiben? Antworten hinsichtlich deiner Einsatzbe- reitschaft und -möglichkeiten beeinflussen die Berufsorientie- rung und konkretisieren diese. 3. Erkenn und ergreife Chancen. Nutze zufällige Situationen bzw. Begegnungen und sich bietende Gelegenheiten als Chan- cen, um Einblicke zu bekommen und dich ggf. auszuprobieren. Dadurch bleibst du in deiner Zielvorstellung flexibel und offen für neuen Infos, die du dann in deinen Entscheidungsprozess integrieren kannst. 4. Einfach mal machen. Sprich Menschen in deinem Umfeld auf ihren Werdegang an. Tausche dich über gemeinsame Inte- ressen aus und frag, welche beruflichen Wege es gibt, die dei- nen Interessen entgegenkommen. Hol dir Tipps von Leuten, die bereits beruflich gestartet sind (z. B. Studenten oder Auszubil- dende). Sie werden dir sicher gern von ihren Erfahrungen aus dem Studiengang oder der Ausbildung berichten. Du kannst auch einfach mal direkt zu Unternehmen gehen und dort fra- gen, ob sie Praktikumsplätze anbieten und welche Fähigkeiten wichtig sind, um in dem Bereich tätig zu sein. MEIN CHEF ICH UND DIE ARBEIT MUSS ICH FÜR MEINEN CHEF LAUB HARKEN? Arbeitsrecht alltäglich Manchmal bekommt man von seinem Chef einige Aufgaben, bei denen man sich fragt: Tut das not? Muss ich das wirklich machen? Denn mit der eigenen Arbeit hat das nichts zu tun. Kurze Antwort: Wenn man als Gärt ner angestellt ist, schon. Lange Antwort: Im Betrieb herrscht das so genannte Weisungsrecht des Arbeitgebers. Das heißt: Der Arbeitgeber entscheidet, wer wann welche Arbeit erledigt. Üblicher weise kann der Chef tatsächlich relativ weitreichend bestimmen, welche Aufgaben jetzt zu erledigen sind. Allerdings gibt es dabei natür lich auch Einschränkungen. Es hilft in solchen Fällen häufig, mal einen Blick in den Arbeitsvertrag zu werfen. Je detaillierter die Arbeits platzbeschreibung darin steht, um so weniger Handhabe hat der Chef, einem zusätzliche Arbeiten aufzutragen, die außerhalb der Tätigkeit liegen, für die man ange stellt ist. Wenn die übertragene Auf gabe aber im Zusammenhang mit der eigenen Arbeit steht, kann es durchaus berechtigt sein. So kann man einem Angestellten zumuten, seinen Schreibtisch abzuwischen, auch wenn er eigentlich nicht als Putzkraft arbeitet. Schwierige oder aufwändige Arbeiten, für die man eingewiesen werden muss, darf ein Chef dem Arbeitnehmer auch nicht übertra gen, wenn diese Voraussetzungen fehlen. Mal eben einen Gabelstap ler wegfahren oder eine Schranke abmontieren dürfen nur Fachleute. Und schließlich darf der Chef nicht von einem verlangen, dass man für ihn privat arbeitet – seinen eigenen Garten harken zum Beispiel. Das geht über den Arbeitsvertrag hinaus – außer, man ist halt sein Gärtner. 2
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