piste Lübeck 09/2019

030 PISTE.DE JOB & ZUKUNFT | RATGEBER Fotos: 1 Daniela Fotografie | 2 shutterstock.com: Arthimedes | 3 stock.adobe.com: Photographee.eu FRANZISKA RAABE BERUFSWAHL STATT BERUFSQUAL Wie sieht er aus, (m)ein Fahrplan in die Zukunft? Damit die SchülerInnen im Dschungel der Mög- lichkeiten ihren eigenen Weg finden, startete die Baltic-Schule in Lübeck vergangenen Som- mer mit dem dreiteiligen BWstattBQ-Konzept. Ein Konzept, das Erfahrungswissen bündelt und dich wirklich weiterbringt. Auf dem ersten JugendBarCamp zum Thema Berufsorientierung lernten 187 SchülerInnen von den positiven und negativen Erfah- rungen anderer. Sie löcherten ehemalige SchülerInnen und Studie- rende mit Fragen über ihren bisherigen Weg. „Von einem Studen- ten konnte ich erfahren, dass man seinen Traum bzw. sein Ziel auch erreichen kann, obwohl einem bestimmte Hürden im Wege stehen“, so ein Schüler. Außerdem tauschten sich die TeilnehmerIn- nen jahrgangs-übergreifend über Erfahrungen bei der Praktikumssu- che und über Erlebnisse im Praktikum und bei Nebenjobs aus. Ein Schüler brachte es auf den Punkt: „Das Gefühl, anderen eigenes Wissen zu vermitteln und fremdes neues Wissen zu erwerben, war grandios!“ Dass das alles andere als ein normaler Schultag wurde, war schnell klar. Es wurden zwar die Aula und 10 Klassenräume genutzt, doch es galten völlig andere Regeln. Die LehrerInnen machten: nix. Da wir auch online miteinander sprechen und wesentliche Inhalte festhalten wollten, blieben die Handys an. Wir legten den gesamten Tagesablauf gemeinsam fest und tauschten Klassenunterricht gegen sogenannte Sessions. Darin diskutierten wir Herausforderungen und Chancen, die dir als SchulabgängerIn bei der Berufs-/Studienwahl begegnen. Wir fanden Lösungsan- sätze und teilten diese. Im Gegensatz zum normalen Schulalltag war es möglich und sogar gewünscht, eine Session zu verlassen, sobald man nichts mehr dazu beitragen konnte. Was Sessions sind und was genau noch bei dem BarCamp los war, erfährst du in den nächsten Ausgaben. 1 MEIN CHEF ICH UND DIE ARBEIT ÜBERSTUNDEN ALS AZUBI? IST DAS IN ORDNUNG? Arbeitsrecht alltäglich Im Arbeitsrecht gibt es viele Fallstricke. Dabei gibt es auf viele Fragen eher die Standard-Juristen-Antwort: „Es kommt darauf an“. Dabei ist es häufig sinnvoll, miteinander zu reden und aufeinander zuzugehen. Für viele Azubis ist die Ausbildung gerade gestartet – damit auch oft ein erster Kontakt mit der Realität in der Arbeitswelt. Wie ist das zum Beispiel, wenn der Chef kommt und sagt: „Du bleibst heute länger.“ Darf der das so bestimmen? Zuallererst ist der Zweck einer betrieblichen Ausbildung eben, den Beruf zu erlernen. Die Zeit im Betrieb sollte dafür ausreichen, die Ausbildungsinhalte zu vermitteln. Deswegen sind Überstunden für Auszubildende nicht vorgesehen. Nur in absoluten Ausnahmefällen darf der Arbeitgeber vom Auszubil- denden verlangen, dass über die vertraglich vereinbarten Stunden hinaus gearbeitet werden soll. Und diese Arbeit soll dann auch dem Ausbildungszweck dienen. Dabei wird die Berufsschulzeit als Arbeitszeit gewertet. Und es gibt einen Unterschied, ob der Azubi volljährig ist oder nicht. Minderjäh- rige Beschäftigte dürfen nicht mehr als acht Stunden am Tag und nicht mehr als 40 Stunden in der Woche arbeiten. Es müssen „vorüberge- hende, nicht aufschiebbare“ Tätig- keiten sein, für die kein Erwachse- ner zur Verfügung steht. Volljährige Azubis dürfen ausnahmsweise bis zu zehn Stunden am Tag arbeiten. Für die Überstunden muss es Aus- gleich in Form von Freizeit geben. Falls Azubis finden, dass sie unge- rechtfertigt Überstunden leisten, soll- ten sie zuerst mit ihrem Chef spre- chen. Falls das nicht fruchtet, ist die Ausbildungsvertretung oder die IHK der richtige Ansprechpartner. 3 2

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