piste Lübeck 06/2019
036 PISTE.DE JOB & ZUKUNFT | ARBEITSRECHT Fotos: stock.adobe.com | 1 Monika Wisniewska | 2 Csaba Deli | 3 Dada Lin Der Sommer steht vor der Tür und damit auch die heißen Tage, die den Büroalltag zur Qual wer- den lassen. Häufig wird da die Frage gestellt: Muss mir mein Chef eigentlich irgendwann hitz- efrei geben? Und wenn: Ab wann? Generell hat der Arbeitgeber auch ein Interesse daran, dass die Angestellten nicht unter zu hoher Hitze leiden: Die Qualität der Arbeit leidet näm- lich in der Regel bei zu hohen Temperaturen: Man ist nicht mehr so konzentriert bei der Sache. Ein Anrecht auf Freizeit gibt es aber nicht, wenn ein bestimmter Temperaturwert überschritten wird. Allerdings gibt es die Arbeitsstättenrichtli- nie. Die besagt, dass die Raumtemperatur 26 Grad nicht übersteigen sollte – und ab 30 Grad muss der Arbeitgeber „geeignete Maßnahmen“ ergreifen, um den Arbeitnehmer zu schützen. Nur ist unter den „geeig- neten Maßnahmen“ eben nicht immer zu verstehen, dass man unbedingt frei bekommt. Der Chef kann durchaus auch verlangen, dass man an einem kühle- ren Raum im Haus weiter- arbeitet, er kann kühle Getränke ausgeben oder für ausreichend Durchzug sorgen. Außerdem kann er anbieten, dass die Arbeitszeit in die küh- leren Morgen- und Abendstunden verlagert wer- den, er kann Bekleidungsregeln lockern, um für angenehmere Arbeitsbedingungen zu sorgen. Wer aber feststellt, dass er körperlich unter der Hitze leidet, sollte einen Arzt aufsuchen, um Gesundheitsprobleme auszuschließen. Im Arbeitsrecht gibt es viele Mythen, Irrtümer und überraschende Fakten. Dabei gibt es auf viele Fragen eher die Standard-Juristen-Antwort: „Es kommt darauf an“. Dabei ist es häufig sinnvoll, mit- einander zu reden und aufeinander zuzugehen, statt auf dem eigenen Standpunkt zu bestehen. MEIN CHEF ICH UND DIE ARBEIT Wer darf was im Job? HITZEFREI – GIBT’S DAS AUCH IM BÜRO? MUSS ICH JEDE ARBEIT MACHEN? KANN ICH EINEN KOLLEGEN ABLEHNEN? Besonders Azubis, Praktikanten oder neue Ange- stellte im Betrieb haben das Gefühl, häufig Auf- gaben zu bekommen, die nichts mit dem eigent- lichen Job zu tun haben. Darf der Chef eigentlich verlangen, dass ich alles mögliche mache? Wie immer gilt hier das alte Prinzip: „Es kommt darauf an.“ Grundsätzlich hat der Arbeitgeber ein Weisungsrecht, er darf also bestimmen, wel- che Arbeit zu welcher Zeit an welchem Ort verrichtet wird. Dabei ist es relativ unerheblich, ob der Ange- stellte darauf gerade Lust hat oder dass er etwas anderes vorhat. Auf der anderen Seite ist der Mitarbeiter für einen bestimmten Job angestellt. In der Regel bekommt er eine Arbeits- platzbeschreibung und hat ein Recht darauf, dass er großteils auch diese Arbeit verrichtet. Aber dazu gehören auch Tätig- keiten, wie den eigenen Arbeitsplatz sauber zu halten oder Botengänge zu erledigen. Wenn man den Eindruck hat, nicht in die gewünschte Tätigkeit eingearbeitet worden zu sein, kann man um eine Einweisung bitten. Gegen gute Sit- ten sollten die Arbeiten natürlich nicht verstoßen. Häufig helfen Tätigkeiten außerhalb des eige- nen Arbeitsbereichs aber, den Betrieb kennenzu- lernen und über den Tellerrand zu schauen. Häufig ist es im Team so, dass man sich gern mag, gut zusammenarbeitet und auch einmal den einen oder anderen Schnack außerhalb der eigentlichen Arbeit verrichtet. Was ist aber, wenn ein Kollege dabei ist, mit dem ich wirklich nicht zusammenarbeiten mag? Kann mein Chef von mir verlangen, dass ich trotzdem mit ihm arbeiten muss? Auch hier gilt wieder das grundsätzliche Weisungs- recht des Arbeitgebers. Er kann bestimmen, was, wann und wo gearbeitet wird. Und auch, mit wem. Es sind auch nicht unbe- dingt persönliche Sympathien, die den Aus- schlag geben, wer mit wem zusammenarbeitet. Es kommt darauf an, dass der Chef den Eindruck hat, dass die Arbeit so am besten klappt. Häufig kann man sich mit Menschen, die man nicht so mag, auf eine professionelle Ebene ver- ständigen: Man muss sich nicht mögen, man muss aber vernünftig zusammenarbeiten können. Oft hilft ein gemeinsames Gespräch über die Arbeitssituation. Wenn die persönliche Atmo- sphäre aber so schlecht ist, dass die Arbeitsleis- tung darunter leidet, sollte der Arbeitgeber im eigenen Interesse schon für einen Ausgleich sor- gen und eventuell eine Änderung des Teams. Wenn es darum geht, dass man sich tatsächlich vom Arbeitskollegen behindert oder belästigt fühlt, dann sollte man dringend mit dem Chef reden und konkrete Beispiele benennen, die eine Zusammenarbeit äußerst erschweren. Bei sehr hohen Temperaturen muss der Arbeitgeber Maßnah- men ergreifen, die die Arbeit erträglicher machen. Eine Tätigkeit außerhalb des eigenen Arbeitsbereichs kann auch als Bereicherung verstan- den werden. 1 2 3
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MzQxODIw