piste Lübeck 03/2019

036 PISTE.DE JOB & ZUKUNFT | RECHT & ORDNUNG Fotos: stock.adobe.com 1 2207918, 2 Rawpixel Ltd., 3 Comeback Images, 4 alphaspirit Mit B.O.B. auf Nummer Sicher Hinter die Kulissen schauen, auch mal ganz nah am Geschehen dran sein und hautnah bei den größten Festivals und Events in Deutschland dabeisein – das kann man im jungen Team von B.O.B. Wer teamfähig ist, Spaß an der Arbeit, speziell an Wochenenden und in der Nacht hat und ein einwandfreies Führungszeug- nis vorweisen kann, darf sich auf die Arbeit an den Hotspots des Landes freuen. Qualifiziertes Personal, flache Hierarchien , Spezialisten und Ausbil- der für jeden Bereich und Spaß bei der Arbeit zeichnen B.O.B. aus. Wer sich jetzt bewirbt, hat die Chance, 2019 zu seinem ganz eigenen Som- mer zu machen. bob-security.com Wie wäre das: Im Sommer von einem Festival zum nächsten zu kommen, ein Großereignis neben dem anderen zu erleben, das alles in einem Team, in dem man sich aufeinander verlässt – und das Ganze noch bezahlt zu bekom- men? Bei B.O.B. ist das möglich: Als studentische Aushilfe und Minijobber im Bewachungsgewerbe. Für den Anfang genügt ein Handschlag und rein rechtlich muss es keinen Arbeitsvertrag geben. Aber eine schriftliche Fixierung ist für beide Sei- ten sinnvoll. Gesetzlich festgelegt ist nichts, aber wenn ein Vertrag aufgesetzt wird, sollten fol- gende Punkte aufgeführt werden: Beginn des Arbeitsverhältnisses, Beschreibung der zu leisten- den Tätigkeit, Arbeitsentgelt in Höhe, Zusam- mensetzung und Fälligkeit, vereinbarte Arbeits- zeit, Dauer des Urlaubs, Kündigungsfristen. Bei einem befristeten Vertrag muss das genaue Ende des Arbeitsverhältnisses im Vertrag stehen. Wenn einzelne Punkte dem Gesetz oder einem allge- meinen Tarifvertrag widersprechen, dann gilt automatisch die für den Arbeitnehmer günstigere Variante. Im Arbeitsrecht gibt es viele Mythen, Irrtümer und überraschende Fakten. Dabei gibt es auf viele Fragen eher die Standard-Juristen-Antwort: „Es kommt darauf an“. Dabei ist es häufig sinnvoll, mit- einander zu reden und aufeinander zuzugehen, statt auf dem eigenen Standpunkt zu bestehen. MEIN CHEF ICH UND DIE ARBEIT Wer darf was im Job? WAS GEHÖRT IN DEN ARBEITSVERTAG? SCHADET EIN BISSCHEN CAFETERIA-TRATSCH? HAFTE ICH, WENN ICH ETWAS KAPUTT MACHE? Der kurze Schwatz am Kaffee-Automaten oder in der Mittagspause erfüllt wichtige soziale Aufga- ben und kann dem Arbeitsklima nützlich sein. Chefs tun gut daran, ihren Mitarbeitern diese kurzen Freiräume zu gönnen. Schwierig wird es aber, wenn aus dem Pausen-Tratsch bösartiger Klatsch oder fiese Gerüchte werden. Und die können auch arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Wer absichtlich falsche Behauptungen über Kollegen oder den Chef verbreitet, kann wegen übler Nachrede belangt werden und unter Umständen fristlos gekündigt werden. Außerdem hat es auch noch eine strafrechtliche Komponente: Es drohen Freiheits- oder Geldstra- fen. Übrigens auch für Chefs, wenn sie Falsches über Mitarbeiter behaupten. Schnell ist der Kaffee über den Firmen-Laptop verkippt oder beim Kunden ist ein Schaden angerichtet – wer haftet, wenn im Job etwas kaputt geht? Es gilt die alte Juristenweisheit: Es kommt drauf an. Wer aus Versehen etwas beschädigt, muss nichts zahlen. Wenn man es eigentlich besser wissen sollte, aber die Sorgfalt vermissen ließ, dann ist es fahrlässig – in solchen Fällen wird der Schaden zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt, wobei mehrere Fak- toren bestimmen, wieviel es im Einzelnen ist. Der Chef haftet auch mit, wenn der Mitarbeiter nicht ordentlich eingewiesen wurde. Bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit haftet der Mitarbeiter sel- ber, wie es auch im Leben außerhalb des Arbeits- verhältnisses gilt. 2 3 4 1 Anzeige

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