piste Lübeck 12/2017
066 PISTE.DE JOB & ZUKUNFT | ARBEITSRECHT Bundesagentur für Arbeit Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit Lübeck. Teste mit uns deine Stärken – gemeinsam finden wir heraus, welcher Beruf zu dir passt und was dich weiter- bringt. Das ist wichtig, denn mit einer guten Ausbildung wirst du zur gesuchten Fachkraft! Informiere dich jetzt unter www.dasbringtmichweiter.de Termine zur Berufsberatung: 0800 4 5555 00 JETZT WEISS ICH, WAS MEINE STÄRKEN SIND. UND WELCHER BERUF DAZU PASST. DAS BRINGT MICH WEITER! Jetzt die Zukunft gestalten! Wenn in fünf Jahren morgens der Wecker klingelt, für welche Arbeit stehst du täglich auf? Du denkst das ist noch viel zu weit entfernt? Erst mal den Schulabschluss machen und dann weiter schauen? Doch dann kann es schon zu spät sein. Die interessanten Ausbildungs- oder Studienplätze sind womöglich schon besetzt und du musst ein Jahr überbrücken. Wenn du dich rechtzeitig umsiehst, hast du bessere Chancen, deine Zukunft selbst zu gestalten. Überlasse die Berufswahl nicht dem Zufall! Informiere dich, um so einen Beruf zu finden, der wirklich zu dir passt. JOBBOX Schleswig-Holstein heißt das besondere Profil auf Facebook, mit dem regelmäßig Tipps zur Berufsorien- tierung, zur Studien- und Berufswahl sowie interessante Veranstaltungen und aktuelle regionale Ausbildungsstel- lenangebote veröffentlicht werden. Werde jetzt Fan und verpasse nie wieder Termine und wichtige Tipps: www.fb.me/jobbox.sh DIENST IST DIENST TIPPS ZUM UMGANG MIT DEM HANDY AM ARBEITSPLATZ Kurz schauen, wie der Lieblingsverein gespielt hat, schnell das supergünstige Hotel für den nächs- ten Urlaub buchen oder einfach nur eine WhatsApp verschicken: All das ist per Smartphone mit wenigen Klicks innerhalb von Sekunden erledigt. Kann der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer diese kurzen Auszeiten verbieten? „Der Arbeitnehmer wird für seine Arbeitstätigkeit während der Arbeitszeit bezahlt und nicht für die Durchführung privater Angelegenheiten und somit auch nicht für das private Surfen im Internet“, erklärt Roland-Partneranwalt Dr. Heiko Weidenthaler aus der Kanzlei Blankenburg-Frank-Weidenthaler in Bad Kissingen. „In Notfällen ist es dem Arbeitnehmer erlaubt, ausnahmsweise privat während der Arbeitszeit zu telefonieren“, so Weidenthaler. Dies gelte aber nur dann, wenn das Telefonat unaufschieb- bar sei. Wenn der Arbeitgeber in der Vergan- genheit die private Handynutzung während der Arbeitszeit duldete, müsse er vor einer Abmah- nung den Arbeitnehmer darauf hinweisen, dass er die private Nutzung künftig nicht mehr dulde. Private Telefonate nur notfalls – etwa, wenn ein Termin nur zu Bürozeiten gemacht werden kann Inhalt enthält Werbung | Fotos: shutterstock
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