Piste November 2013 - page 17

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JOB & AUSBILDUNG
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RISIKO „BERUFSUNFAHIGKEIT“ WIRD UNTERSCHÄTZT
WER HILFT IM ERNSTFALL?
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„Mir passiert schon nichts“, denken die
meisten Arbeitnehmer. Doch dann geschieht
es im direkten Umfeld. Der Kollege bleibt mit
Rückenproblemen zu Hause, zunächst nur
für ein paar Tage. Aber dann werden Wo-
chen und Monate daraus
und schließlich das Urteil:
berufsunfähig. Wer so et-
was in seiner unmittelba-
ren Umgebung erlebt, wird nachdenklich: Was,
wenn mir auch etwas passiert? Wie lange zahlt
mein Arbeitgeber eigentlich
mein Gehalt weiter? Und was
kommt danach? Sollte man
sich nicht auch privat absi-
chern? Nach sechs Wochen
endet in der Regel die Lohn-
fortzahlung des Arbeitgebers.
Danach springt für gesetzlich Versicherte die
Krankenkasse ein. Sie übernimmt jedoch
höchstens 70 Prozent des bisherigen Brut-
toeinkommens. Netto ist mit erheblichen Ein-
schnitten zu rechnen. Gut, wenn man sich
rechtzeitig um die Absicherung seiner Ar-
beitskraft gekümmert hat, denn die Wahrscheinlichkeit berufsun-
fähig zu werden ist vergleichsweise hoch. Jeder dritte Mann und je-
de fünfte Frau scheidet wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit vor-
zeitig aus dem Erwerbsleben aus.
„Seit Anfang 2001 haben Arbeitnehmer ab Jahrgang 1961 keinen
gesetzlichen Berufsunfähigkeitsschutz mehr und
müssen jede auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
zumutbare Tätigkeit übernehmen“, erläutert Ma-
nuel Kraft, Generalagentur der Zurich Gruppe.
„Der erlernte oder bisher ausgeübte Beruf spielt
keine Rolle mehr. Private Vorsorge ist daher ab-
solut empfehlenswert.“ Sicherheit vor den finan-
ziellen Folgen der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit
bieten verschiedene Konzepte von Versiche-
rungsunternehmen wie z. B. das Einkommens
Sicherungs-Konzept von Zurich. „Das Einkom-
mens-Sicherungs-Konzept bietet für jede individu-
elle Situation die passende Lösung: ob als eigen-
ständige Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder in
Kombination mit einer fondsgebundenen Versicherung oder sogar
steuerlich gefördert mit der Basisrente. Grundlage für eine maßge-
schneiderte Absicherung ist ein umfassendes Beratungsgespräch“,
betont Manuel Kraft.
Mehr unter: Tel.: 0451 29220666 oder
Manuel Kraft
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